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Juleica-Standards

Voraussetzung der Beantragung

An Anlehnung an der offiziellen Juleica Webseite.
  • Die Juleica ist für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit konzipiert. Sie kann ebenfalls für neben- und hauptberufliche Mitarbeitende ausgestellt werden, sofern sie auch ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. 

  • Erforderlich ist, dass die ehrenamtliche Person im Rahmen des § 73 des SGB VIII ehrenamtlich für eine Organisation arbeitet, die im Sinne des § 75 Abs. 1 Punkt 2 des SGB VIII gemeinnützige Ziele verfolgt oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist. 

  • Die Juleica Schulung kann in der Regel ab einem Alter von 16 Jahren abgeschlossen werden. 

  • Für die Ausstellung einer Juleica ist es ebenfalls erforderlich, dass die ehrenamtliche Person über ausreichende praktische und theoretische Qualifikationen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verfügt. Die Qualifikation muss den festgelegten Mindeststandards entsprechen, die bundesweit einheitlich festgelegt sind und nachfolgend aufgeführt werden:

    • Die Ausbildung für den Erhalt der Juleica erfordert einen Zeitumfang von mindestens 30 Zeitstunden. 

    • Die Module der Juleica Schulung müssen nicht alle in Präsens abgehalten werden, auch online Module sind möglich. Mindestens 15 Zeitstunden müssen in Präsens stattfinden. 

    • Falls eine Person eine anerkannte pädagogische Berufsausbildung oder ein entsprechendes (Fach)Hochschulstudium vorweisen kann, das einen klaren Bezug zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat und in dem die Inhalte der Juleica-Qualifizierung umfassend behandelt wurden, kann der Träger im Einzelfall prüfen, ob die spezifische Qualifizierung zum Erhalt der Juleica ganz oder teilweise erlassen werden kann.

  • Neben den 30 Zeitstunden Qualifikation, benötigt es zur Beantragung der Juleica einen Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses in den letzten 2 Jahren.